Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LKU Ladekran Untermain – Kevin Lugert
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen LKU Ladekran Untermain, Inhaber Kevin Lugert (nachfolgend „LKU Ladekran Untermain“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Leistungen von LKU Ladekran Untermain
LKU Ladekran Untermain erbringt Dienstleistungen im Bereich Ladekranarbeiten, Kranlogistik, Transportleistungen sowie Bedienung von Ladekranen.
Zusätzlich umfasst das Leistungsangebot:
* Ausbildung, Weiterbildung und Schulung von Bedienpersonal für Ladekrane,
* praktische und theoretische Trainingsmaßnahmen,
* Unterweisungen gemäß geltenden Vorschriften,
* Beratung sowie Vertriebstätigkeiten im Bereich Ladekrane und zugehöriger Technik.
Grundlage für die Durchführung von Schulungs- und Trainingsmaßnahmen ist die entsprechende fachliche Qualifikation sowie Zertifizierung von LKU Ladekran Untermain als Kranausbilder und Trainer für Ladekrane.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
LKU Ladekran Untermain ist berechtigt, zur Durchführung der Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden sowie deren Bestätigung durch LKU Ladekran Untermain zustande.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug behält sich LKU Ladekran Untermain vor, Verzugszinsen gemäß gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich Mitarbeiter oder beauftragte Personen eingesetzt werden, die nach seiner Einschätzung körperlich, geistig und charakterlich zum Bedienen eines Ladekrans geeignet sind.
Die Eignung kann alternativ durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung, insbesondere nach dem Grundsatz G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), nachgewiesen werden
.
Der Kunde ist verpflichtet, nur geeignetes Personal bereitzustellen.
Weiterhin hat der Kunde sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt, um sicherheitsrelevante Anweisungen verstehen und umsetzen zu können.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal mit der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet ist. Hierzu zählen insbesondere:
* Schutzhelm
* Schutzhandschuhe
* Sicherheitsschuhe
Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist LKU Ladekran Untermain berechtigt, die Arbeiten zu verweigern oder einzustellen. Daraus entstehende Kosten oder Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Kunden.
§6 Einsatzbedingungen und Sicherheit
Der Einsatz erfolgt unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften.
LKU Ladekran Untermain ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen oder abzubrechen, wenn Sicherheitsrisiken bestehen.
Wartezeiten oder Stillstandzeiten, die nicht von LKU Ladekran Untermain zu vertreten sind, werden dem Kunden berechnet.
§7 Haftung
LKU Ladekran Untermain haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet LKU Ladekran Untermain nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.LKU Ladekran Untermain verfügt über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang.
Alle Teilnehmer, Mitarbeiter des Kunden sowie sonstige beteiligte Personen haben den Weisungen von Kevin Lugert als verantwortlicher Einsatzleiter und Ausbilder uneingeschränkt Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen gegen sicherheitsrelevante Anweisungen übernimmt LKU Ladekran Untermain keine Haftung für daraus entstehende Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
§8 Versicherung
LKU Ladekran Untermain verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Für Schäden am Ladegut haftet LKU Ladekran Untermain nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und sofern diese durch ihn verursacht wurden.
§9 Stornierung und Terminabsage
Vereinbarte Termine für Ausbildungen, Schulungen und sonstige Leistungen sind verbindlich.
Bei einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Ausfallpauschalen:
* ab 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
* ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei LKU Ladekran Untermain.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
LKU Ladekran Untermain bleibt vorbehalten, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.
Kann ein Termin aufgrund von Umständen, die LKU Ladekran Untermain nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Krankheit, Unfall oder sonstiger unvorhersehbarer Verhinderung von Kevin Lugert, nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet. Sollte kein Ersatztermin zustande kommen, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.
§10 Höhere Gewalt und Preisanpassungen
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Streik, behördliche Anordnungen, Krieg oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse) ist LKU Ladekran Untermain berechtigt, Leistungen zu verschieben oder auszusetzen.
Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
LKU Ladekran Untermain behält sich vor, bei erheblichen und unvorhersehbaren Steigerungen der Kraftstoffpreise, insbesondere infolge von Krisensituationen wie Krieg oder vergleichbaren Ereignissen, die vereinbarten Reisekosten angemessen anzupassen.
Eine solche Anpassung erfolgt nur nach vorheriger Ankündigung gegenüber dem Kunden und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung.
§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von LKU Ladekran Untermain.
§12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
gez. Kevin Lugert - Inhaber Ladekran Untermain 07/2026

